Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jennifer Dumler, Timo Fallert GbR | SocialEdge
Schugshofweg 1
77815 Bühl
| im Folgenden: Auftragnehmer |
Stand: 29. Juli 2026
Teil 1 | Allgemeine Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über die Nutzung der SocialEdge Software sowie über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Optimierung und laufenden Betreuung von Google Unternehmensprofilen.
Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen werden nicht geschlossen.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kann insbesondere auf folgenden Wegen geschlossen werden:
• durch mündliche Annahme eines im Strategie- oder Beratungsgespräch unterbreiteten Angebots,
• durch Annahme eines Angebots in Textform,
• durch Zahlung einer vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung,
• durch Zahlung über einen bereitgestellten Stripe-Link oder
• durch den unmittelbaren Erwerb eines Pakets innerhalb der SocialEdge Software.
Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Einbeziehung dieser AGB ist, dass der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt.
Der Auftragnehmer dokumentiert die wesentlichen Vertragsdaten in der Software, einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder einer Nachricht in Textform. Dazu gehören insbesondere das gewählte Paket, der Jahresgesamtpreis, der Vertragsbeginn, die Vertragslaufzeit und, soweit vereinbart, das individuelle Ziel der Wachstumsgarantie.
Bei einem unmittelbaren Kauf innerhalb der Software kommt der Vertrag zustande, sobald der Kunde den Bestellvorgang verbindlich abschließt und der Zahlungsvorgang erfolgreich bestätigt wurde.
Die konkrete Zahlungsart hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen.
1.3 Leistungsumfang und Rangfolge der Vereinbarungen
Der Auftragnehmer bietet unterschiedliche Leistungspakete an. Diese werden rechtlich neutral als Paket 1, Paket 2 und Paket 3 bezeichnet.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung des gewählten Pakets. Maßgeblich sind insbesondere das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, die in der Software dargestellte Paketbeschreibung und die bei Vertragsschluss gültige ausführliche Leistungstabelle.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie nachweisbar vereinbart und vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
Aussagen in Beratungsgesprächen, auf der Website oder in Werbematerialien erweitern den vertraglichen Leistungsumfang nur, wenn sie ausdrücklich als individuelle Leistung oder verbindliche Garantie vereinbart und in Textform oder innerhalb der Software dokumentiert wurden.
Vertragssprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, dienen diese lediglich der Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
1.4 Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und geeignete Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartner und für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.
Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Zeitlich begrenzte Aktionen, Bonusleistungen oder Kampagnen können abweichende Regelungen enthalten.
1.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
Hierzu gehören insbesondere:
• die vollständige Bearbeitung des SocialEdge Funnel Fundaments,
• die erforderlichen Zugriffsrechte auf das Google Unternehmensprofil,
• richtige Angaben zum Unternehmen, zu Standorten, Leistungen, Produkten, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten,
• rechtzeitig bereitgestellte Bilder, Logos und sonstige Unternehmensinhalte sowie
• notwendige Rückmeldungen und Freigaben.
Der Kunde gewährleistet, dass er zur Übermittlung und Nutzung der bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Logos, Bilder und sonstigen Materialien berechtigt ist.
Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit seiner Unternehmensangaben sowie für besondere berufs-, branchen- oder werberechtliche Anforderungen verantwortlich, die dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich mitgeteilt wurden. Eine Rechtsberatung oder umfassende rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.
Der Kunde informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind. Dies betrifft insbesondere Änderungen von Standort, Geschäftsmodell, Branche, Leistungen, Öffnungszeiten, Unternehmensdaten oder Zugriffsrechten.
Der Kunde darf während der Vertragslaufzeit keine wesentlichen Änderungen am Google Unternehmensprofil selbst oder durch Dritte vornehmen lassen, ohne den Auftragnehmer zuvor zu informieren, sofern diese Änderungen die laufenden Maßnahmen, die Auswertung oder die Wachstumsgarantie beeinflussen können.
1.6 Folgen fehlender Mitwirkung
Der Auftragnehmer ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Informationen, Zugänge, Angaben oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt.
Der Beginn der Leistungserbringung und der Beginn eines vereinbarten Garantiezeitraums verschieben sich entsprechend, bis sämtliche erforderlichen Voraussetzungen vollständig vorliegen.
Kann der Auftragnehmer eine Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht vollständig erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen.
Entsteht durch eine unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information des Kunden gesondert berechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Mehraufwand nicht bereits Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
1.7 Einsatz Künstlicher Intelligenz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Unterstützung bei der Erstellung, Überarbeitung, Analyse und Strukturierung von Texten, Bildern, Antworten, Auswertungen und sonstigen Inhalten.
KI-unterstützte Arbeitsergebnisse werden, soweit dies nach Art der Leistung erforderlich und angemessen ist, durch eine natürliche Person geprüft und bei Bedarf angepasst.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Einsatz von KI bei jedem einzelnen Arbeitsergebnis gesondert zu kennzeichnen, sofern keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht.
Der Kunde kann dem Einsatz bestimmter KI-Technologien für zukünftige Leistungen aus berechtigten Gründen in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden, wenn die gewünschte Einschränkung die vereinbarte Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich macht.
Der Kunde darf dem Auftragnehmer keine Gesundheitsdaten, besonders geschützten personenbezogenen Daten, vertraulichen Patientendaten oder sonstigen sensiblen Informationen zur Verarbeitung durch KI-Systeme übermitteln, sofern deren Verarbeitung nicht zuvor ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert wurde.
Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise durch KI unterstützt wurden, wird keine Garantie dafür übernommen, dass an rein KI-generierten Bestandteilen eigenständige urheberrechtliche Schutzrechte entstehen. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den übrigen Arbeitsergebnissen bleiben hiervon unberührt.
1.8 Zeitlich begrenzte Aktionen und Bonusleistungen
Der Auftragnehmer kann zeitlich begrenzte Aktionen, kostenlose Challenges, Testphasen, Bonusleistungen oder Sonderangebote anbieten.
Für solche Aktionen können ergänzende Teilnahme- oder Aktionsbedingungen gelten. Diese werden dem Kunden vor der Teilnahme oder Inanspruchnahme zugänglich gemacht.
Art, Umfang und Verfügbarkeit von Bonusleistungen richten sich nach dem Angebot, das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Teilnahme gültig war. Spätere Änderungen von Bonusleistungen wirken sich nicht auf bereits verbindlich zugesagte und noch nicht erbrachte Bonusleistungen aus.
Ein Anspruch auf zukünftige, frühere oder in anderen Aktionszeiträumen angebotene Bonusleistungen besteht nicht.
Für kostenlose Aktionen, Challenges, Bonusleistungen und Testphasen gilt die Wachstumsgarantie nur, wenn dies in den jeweiligen Aktionsbedingungen ausdrücklich zugesagt wurde.
Teil 2 – Erstellung, Freigabe und Veröffentlichung von Inhalten
2.1 Erstellung und Optimierung von Inhalten
Soweit dies Bestandteil des gebuchten Pakets oder einer gesondert vereinbarten Kampagne ist, erstellt und optimiert der Auftragnehmer Inhalte für das Google-Unternehmensprofil des Kunden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Google-Beiträge einschließlich Texten und Bildmaterial,
- Antworten auf Google-Bewertungen,
- Leistungs- und Produktbeschreibungen,
- Unternehmensbeschreibungen und Profilinformationen,
- Öffnungszeiten, Kategorien und Attribute,
- Fotos und weitere Medien,
- Unternehmensdaten in relevanten Online-Verzeichnissen sowie
- weitere Optimierungen des Google-Unternehmensprofils.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket, der jeweiligen Leistungsbeschreibung und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2.2 Grundlage der Inhaltserstellung
Die Erstellung und Optimierung der Inhalte erfolgt auf Grundlage der Angaben, Unterlagen, Bilder und sonstigen Informationen, die der Kunde insbesondere über das Funnel-Fundament, die Software, den Support-Chat oder auf anderem vereinbartem Weg bereitstellt.
Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und sachlich richtige Informationen zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer unverzüglich über wesentliche Änderungen zu informieren. Dies betrifft insbesondere Leistungen, Produkte, Preise, Öffnungszeiten, Standorte, Kontaktdaten, gesetzlich vorgeschriebene Angaben und sonstige geschäftsrelevante Informationen.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Angaben eigenständig auf ihre inhaltliche, berufsrechtliche oder branchenspezifische Richtigkeit zu überprüfen. Offensichtlich fehlerhafte, irreführende oder unzulässige Angaben werden jedoch nicht wissentlich veröffentlicht.
2.3 Freigabe von Google-Beiträgen
Sofern der Kunde nicht ausdrücklich die automatische Veröffentlichung aktiviert hat, werden neu erstellte Google-Beiträge vor ihrer Veröffentlichung in der Software zur Prüfung bereitgestellt.
Der Kunde kann einen Beitrag:
- freigeben,
- ablehnen oder
- mit einem konkreten Änderungswunsch zur Überarbeitung zurückgeben.
Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass der Beitrag nach seiner Prüfung veröffentlicht werden darf.
Lehnt der Kunde einen Beitrag ab, soll er dem Auftragnehmer mitteilen, welche Änderungen gewünscht sind. Erfolgt trotz Rückfrage des Auftragnehmers bis spätestens 24 Stunden vor dem vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt keine ausreichende Rückmeldung, darf der betreffende Beitrag ausgelassen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Die dadurch unterbliebene oder verspätete Veröffentlichung stellt keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers dar, sofern die Veröffentlichung ohne die erforderliche Mitwirkung des Kunden nicht sinnvoll oder nicht verantwortbar möglich war.
2.4 Automatische Veröffentlichung von Beiträgen
Der Kunde kann in der Software die automatische Freigabe und Veröffentlichung von Google-Beiträgen aktivieren. In diesem Fall dürfen die vom Auftragnehmer erstellten Beiträge ohne zusätzliche Einzelbestätigung zum vorgesehenen Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Der Kunde kann die automatische Freigabe jederzeit für zukünftige Beiträge deaktivieren. Bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung übermittelte Beiträge bleiben hiervon unberührt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Veröffentlichung trotz aktivierter automatischer Freigabe zurückzuhalten, wenn Zweifel an der Richtigkeit, Aktualität oder Zulässigkeit des Inhalts bestehen.
2.5 Erstellung und Freigabe von Bewertungsantworten
Soweit im gebuchten Paket enthalten, erstellt der Auftragnehmer individuelle Antworten auf neue Google-Bewertungen. Die Antworten werden auf das Unternehmen, den Inhalt der jeweiligen Bewertung und die vom Kunden bereitgestellten Informationen abgestimmt.
Der Kunde kann Bewertungsantworten:
- freigeben,
- ablehnen,
- mit einem Änderungswunsch zurückgeben oder
- durch Aktivierung der automatischen Freigabe ohne vorherige Einzelbestätigung veröffentlichen lassen.
Bei aktivierter automatischer Freigabe dürfen erstellte Bewertungsantworten ohne zusätzliche Bestätigung des Kunden veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer darf eine automatische Veröffentlichung zurückhalten, wenn der Inhalt der Bewertung eine individuelle Abstimmung mit dem Kunden erforderlich macht.
Der Kunde hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn eine Bewertungsantwort aufgrund besonderer tatsächlicher, rechtlicher, berufsrechtlicher oder unternehmensinterner Umstände nicht veröffentlicht werden darf.
2.6 Schutz vertraulicher und personenbezogener Informationen
Bewertungsantworten sollen grundsätzlich keine vertraulichen Informationen, Gesundheitsdaten, Behandlungsdaten oder sonstigen besonders geschützten personenbezogenen Daten enthalten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn aus einer öffentlichen Antwort Rückschlüsse auf eine bestehende Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Behandlungsbeziehung gezogen werden könnten.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf besondere Verschwiegenheits-, Datenschutz- oder Berufspflichten hinzuweisen, die bei der Formulierung einer Antwort zu berücksichtigen sind.
2.7 Profiloptimierungen ohne vorherige Einzelfreigabe
Der Auftragnehmer darf die im gebuchten Paket enthaltenen Optimierungen des Google-Unternehmensprofils und verbundener Unternehmenseinträge ohne vorherige Einzelfreigabe des Kunden durchführen.
Dies umfasst insbesondere:
- die Pflege und Optimierung von Leistungen und Produkten,
- die Anpassung von Kategorien und Attributen,
- die Pflege von Öffnungszeiten und Kontaktdaten,
- die Optimierung von Unternehmensbeschreibungen,
- die Einbindung und Optimierung von Bildern,
- die Korrektur und Synchronisierung von Unternehmensdaten in Online-Verzeichnissen sowie
- weitere fachlich geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen Präsenz.
Der Auftragnehmer entscheidet im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs nach fachlichem Ermessen über Zeitpunkt, Reihenfolge und konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen.
Die Optimierungen erfolgen auf Grundlage der bekannten und vom Kunden bereitgestellten Unternehmensinformationen. Der Kunde kann jederzeit sachlich erforderliche Korrekturen mitteilen.
2.8 Keine Erstellung oder Manipulation von Bewertungen
Der Auftragnehmer erstellt, kauft, verkauft oder manipuliert keine Kundenbewertungen. Es werden keine falschen Kundenkonten angelegt und keine Bewertungen im Namen tatsächlicher oder vermeintlicher Kunden abgegeben.
Der Auftragnehmer kann Bewertungen nicht selbst löschen. Im Rahmen von Paket 3 unterstützt der Auftragnehmer den Kunden bei der Prüfung und Meldung nachweislich falscher oder rufschädigender Tatsachenbehauptungen.
Die Unterstützung kann insbesondere die gemeinsame Prüfung des Sachverhalts, die Dokumentation relevanter Nachweise, die Meldung der betreffenden Rezension bei Google und die Kommunikation mit dem Plattformbetreiber umfassen.
Ob eine Rezension eingeschränkt oder entfernt wird, entscheidet ausschließlich Google oder der jeweils zuständige Plattformbetreiber. Ein bestimmtes Prüfungsergebnis oder eine Löschung wird nicht geschuldet.
Der Auftragnehmer darf den Kunden bei rechtlich und plattformkonform zulässigen Maßnahmen zur Gewinnung echten Kundenfeedbacks unterstützen. Hierzu können insbesondere Bewertungshinweise, QR-Codes, Bewertungslinks, Vorlagen und allgemeine Empfehlungen zur Ansprache tatsächlicher Kunden gehören. Gegenleistungen, Rabatte oder sonstige Vorteile für die Abgabe einer Bewertung werden nicht angeboten.
2.9 Veröffentlichung durch Google und andere Plattformen
Die technische Veröffentlichung, Darstellung und dauerhafte Verfügbarkeit von Inhalten hängt von Google und gegebenenfalls weiteren Drittplattformen ab.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf sämtliche Prüf-, Freigabe-, Darstellungs- und Löschentscheidungen dieser Plattformen. Google oder andere Plattformbetreiber können Inhalte verzögert veröffentlichen, anders darstellen, ablehnen, einschränken oder entfernen.
Der Auftragnehmer schuldet die vertragsgemäße Erstellung, Übermittlung und Verwaltung der vereinbarten Inhalte, nicht jedoch eine bestimmte Veröffentlichungsdauer oder unveränderte Darstellung durch den jeweiligen Plattformbetreiber.
Soweit eine Veröffentlichung aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Fehlers nicht erfolgt, wird der Auftragnehmer den betroffenen Inhalt im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten korrigieren und erneut übermitteln.
2.10 Kostenlose Software-Nutzung und Sonderkampagnen
Die kostenlose Nutzung der SocialEdge-Software beinhaltet keine laufende Erstellung, Veröffentlichung oder Betreuung von Inhalten, sofern dies nicht im Rahmen einer zeitlich begrenzten Kampagne oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurde.
Für Sonderkampagnen, Challenges und kostenlose Optimierungsaktionen können ergänzende Teilnahmebedingungen, Auswahlkriterien, Gebietsbegrenzungen und besondere Leistungsumfänge gelten.
2.11 Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen
Soweit im Rahmen des gebuchten Pakets individuelle Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Bewertungsantworten, Beiträge, Beschreibungen oder sonstige schutzfähige Arbeitsergebnisse für den Kunden erstellt werden, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit an den betreffenden Arbeitsergebnissen übertragbare Nutzungsrechte bestehen.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Arbeitsergebnisse für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, mit anderen Inhalten zu verbinden und auf den eigenen Online- und Offlinekanälen zu verwenden.
Hierzu gehören insbesondere das Google-Unternehmensprofil, die Website des Kunden, Online-Verzeichnisse, soziale Netzwerke, Werbeanzeigen, Präsentationen, Druckerzeugnisse und sonstige Unternehmenskommunikation.
Der Kunde darf Plattformbetreibern, technischen Dienstleistern, Mitarbeitern und von ihm beauftragten Agenturen die für diese Nutzung erforderlichen Rechte einräumen, soweit die Nutzung ausschließlich für die geschäftlichen Zwecke des Kunden erfolgt.
Während einer vereinbarten monatlichen Ratenzahlung darf der Kunde die erstellten Arbeitsergebnisse verwenden, solange er sich nicht nach erfolgter Mahnung und Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet.
Das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht entsteht endgültig, sobald die für die betreffende Vertragsperiode vereinbarte Vergütung einschließlich sämtlicher fälliger Monatsraten vollständig bezahlt wurde.
Die Nutzungsrechte an vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen bestehen auch nach Beendigung des Vertrages dauerhaft fort. Der Kunde ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, veröffentlichte Beiträge, Texte, Bilder, Videos, Bewertungsantworten oder andere Arbeitsergebnisse zu entfernen.
Bereits umgesetzte Optimierungen des Google-Unternehmensprofils und anderer Unternehmenseinträge dürfen nach Vertragsende unverändert bestehen bleiben.
Aus dem dauerhaften Nutzungsrecht entsteht nach Vertragsende kein Anspruch auf weitere Bearbeitung, Aktualisierung, Pflege, technische Bereitstellung oder Unterstützung durch den Auftragnehmer.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte ist zulässig, wenn das Unternehmen oder der betreffende Geschäftsbereich des Kunden vollständig oder teilweise auf einen Rechtsnachfolger oder Käufer übertragen wird. Eine isolierte Weiterveräußerung oder kommerzielle Lizenzierung der Arbeitsergebnisse an andere Unternehmen ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
Die gesetzlichen Urheberpersönlichkeitsrechte der jeweiligen Urheber bleiben unberührt. Eine Nennung des Auftragnehmers als Urheber oder Dienstleister ist nicht erforderlich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.12 Vorbestehende Inhalte, Software und interne Systeme
Nicht von dem dauerhaften Nutzungsrecht umfasst sind die SocialEdge-Software, Dashboards, Automationen, internen Arbeitsabläufe, Analyseverfahren, Strategiemodelle, allgemeinen Vorlagen, Datenbanken, Quellcodes, Prompts, Berechnungsmethoden und sonstigen vorbestehenden Systeme des Auftragnehmers.
Der Kunde erhält an diesen Bestandteilen ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht, soweit ihre Nutzung Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
Mit Vertragsende endet der Zugang zu diesen Systemen und Bestandteilen, sofern der Kunde nicht in einen verfügbaren kostenlosen Tarif wechselt oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Soweit vorbestehende Vorlagen, Methoden oder sonstige Bestandteile des Auftragnehmers in ein individuell für den Kunden erstelltes Endergebnis eingeflossen sind, darf der Kunde das vollständige Endergebnis nach Maßgabe von Ziffer 2.11 dauerhaft verwenden. Hieraus entsteht jedoch kein Recht, die zugrunde liegenden Vorlagen, Systeme oder Methoden isoliert zu übernehmen, weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zu verwerten.
Für Stockmedien, Schriftarten, Musik, Softwarebestandteile oder sonstige Inhalte Dritter können ergänzende Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers gelten. Der Auftragnehmer wird den Kunden auf wesentliche Nutzungseinschränkungen hinweisen, soweit diese für die vorgesehene Verwendung relevant und dem Auftragnehmer bekannt sind.
Für KI-unterstützte oder KI-generierte Bestandteile gilt ergänzend Ziffer 1.7 dieser AGB. Soweit an solchen Bestandteilen keine eigenständigen urheberrechtlichen Schutzrechte entstehen, wird durch diese Regelung kein darüber hinausgehendes Schutzrecht begründet.
2.13 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm bereitgestellten Bildern, Videos, Logos, Marken, Texten, Unternehmensdaten und sonstigen Materialien.
Der Kunde räumt dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages die zur Leistungserbringung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.
Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht, die bereitgestellten Materialien für die vereinbarten Leistungen zu bearbeiten, anzupassen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und an eingesetzte Mitarbeiter, Subunternehmer sowie Plattformbetreiber weiterzugeben, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
Der Kunde gewährleistet, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt und dass die vertragsgemäße Verwendung der bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzt.
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Auftragnehmers an den vom Kunden bereitgestellten Materialien. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, technisch unvermeidbare Sicherungskopien und die Speicherung zur Dokumentation, Rechtsverteidigung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten bleiben unberührt.
Teil 3 – Software, Google-Anbindung, Daten und Support
3.1 Bereitstellung der SocialEdge-Software
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages einen webbasierten Zugang zur SocialEdge-Software zur Verfügung.
Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket, dem kostenlosen Nutzungsmodell, der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
Die Software kann insbesondere folgende Funktionen enthalten:
- Dashboard und Aktivitätsübersicht,
- Darstellung von Ranking- und Sichtbarkeitsdaten,
- Darstellung von Google-Interaktionen,
- Ranking-Scans und Wettbewerbsvergleiche,
- Übersicht geplanter und veröffentlichter Beiträge,
- Freigabe oder Ablehnung von Beiträgen,
- Verwaltung von Bewertungsantworten,
- Support-Chat,
- Rechner und Potenzialanalysen,
- Mediathek sowie
- weitere paketabhängige Funktionen.
Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nur, soweit diese ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Pakets oder einer individuellen Vereinbarung sind.
3.2 Benutzerkonto und Zugangsdaten
Der Kunde erhält ein persönliches Benutzerkonto. Er ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde darf seinen Zugang berechtigten Mitarbeitern oder sonstigen für sein Unternehmen tätigen Personen zur Verfügung stellen, sofern diese die Software ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen geschäftlichen Zwecke nutzen.
Der Kunde ist für Handlungen verantwortlich, die über sein Benutzerkonto oder durch von ihm autorisierte Nutzer vorgenommen werden. Dies gilt nicht, soweit der Kunde den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
Bei Verdacht auf einen unberechtigten Zugriff ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
3.3 Kostenloser Software-Zugang
Der Auftragnehmer kann einen kostenlosen Software-Zugang anbieten. Dieser umfasst nach derzeitiger Leistungsbeschreibung insbesondere:
- einen Ranking-Scan pro Monat,
- Zugang zum Support-Chat,
- Zugang zu ausgewählten Rechnern und Potenzialanalysen sowie
- Zugang zu einer Mediathek mit öffentlich verfügbaren Informations-, Werbe- und Erklärungsvideos.
Der kostenlose Zugang beinhaltet keine laufende Optimierung oder Betreuung des Google-Unternehmensprofils, keine regelmäßige Erstellung von Inhalten, keine Wachstumsgarantie und keine Gebietsexklusivität.
Abweichende Leistungen können im Rahmen zeitlich begrenzter Kampagnen oder Challenges ausdrücklich vereinbart werden.
Der Auftragnehmer kann den Funktionsumfang des kostenlosen Zugangs aus sachlichen Gründen ändern, einschränken oder das kostenlose Angebot mit angemessener Vorankündigung einstellen. Eine sofortige Einschränkung bleibt zulässig, wenn dies aus Sicherheitsgründen, aufgrund rechtlicher Vorgaben, zur Verhinderung von Missbrauch oder aufgrund der Einstellung einer erforderlichen Drittanbieterleistung notwendig ist.
3.4 Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen
Kostenpflichtige Funktionen werden entsprechend dem gebuchten Paket freigeschaltet. Die Freischaltung setzt grundsätzlich eine erfolgreiche Registrierung sowie die Zahlung der jährlichen Vergütung oder, bei vereinbarter monatlicher Zahlweise, der ersten fälligen Monatsrate voraus.
Der einheitliche Beginn der Vertragslaufzeit, der operativen Betreuung und des Garantiezeitraums richtet sich nach Ziffer 4.3 dieser AGB.
3.5 Google-Unternehmensprofil und erforderliche Berechtigungen
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die zur Vertragserfüllung erforderlichen Berechtigungen für das Google-Unternehmensprofil und gegebenenfalls verbundene Dienste einzuräumen.
Der Kunde bleibt während der gesamten Zusammenarbeit Inhaber und, soweit von Google vorgesehen, primärer Eigentümer seines Google-Unternehmensprofils. Der Auftragnehmer erhält ausschließlich die für die Leistungserbringung notwendigen Verwaltungs- oder Managerberechtigungen. Eine Übertragung der Inhaberschaft auf den Auftragnehmer erfolgt nicht.
Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer die ausdrückliche Zustimmung, das Google-Unternehmensprofil im Rahmen des gebuchten Pakets zu verwalten und die vereinbarten Änderungen vorzunehmen. Die automatische Veröffentlichung von Bewertungsantworten erfolgt nur, wenn der Kunde diese Funktion gesondert aktiviert hat.
Der Kunde sichert zu, dass er zur Erteilung dieser Berechtigungen befugt ist und dass das betreffende Unternehmensprofil sein eigenes Unternehmen oder einen von ihm rechtmäßig verwalteten Standort betrifft.
Die erforderlichen Berechtigungen müssen während der Vertragslaufzeit und einer möglichen kostenlosen Garantieverlängerung bestehen bleiben. Der Kunde darf sie nicht ohne vorherige Abstimmung entfernen oder wesentlich einschränken, sofern dadurch die Leistungserbringung, Datenerhebung oder Erfolgsmessung beeinträchtigt wird.
Entzieht oder beschränkt der Kunde notwendige Berechtigungen, können betroffene Leistungen bis zur Wiederherstellung der Zugänge ausgesetzt werden. Zeiträume, in denen die Leistung oder Erfolgsmessung deshalb nicht möglich ist, werden bei vereinbarten Leistungs- und Garantiezeiträumen nicht zu Lasten des Auftragnehmers berücksichtigt.
3.5a Unterstützung bei Sperrungen und Video-Verifizierungen
Die kostenpflichtigen Pakete umfassen Unterstützung bei Sperrungen, Einschränkungen und Video-Verifizierungen von Google-Unternehmensprofilen.
Abhängig vom Einzelfall prüft der Auftragnehmer gemeinsam mit dem Kunden die mögliche Ursache, erläutert die erforderlichen Schritte, unterstützt bei der Zusammenstellung notwendiger Nachweise oder kommuniziert mit Google, soweit dies vereinbart und technisch möglich ist.
Der Kunde bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben und Nachweise verantwortlich.
Die endgültige Verifizierung, Freigabe oder Wiederherstellung eines Google-Unternehmensprofils wird ausschließlich von Google entschieden. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer kann nicht garantiert werden.
3.6 Daten von Google und anderen Drittanbietern
Die Software verarbeitet und visualisiert teilweise Daten, die von Google oder anderen Drittanbietern bereitgestellt werden. Hierzu können insbesondere Ranking-Daten, Profilaufrufe, Anrufklicks, Website-Klicks, Routenanfragen, Bewertungen und weitere Interaktionsdaten gehören.
Der Auftragnehmer hat keinen vollständigen Einfluss auf Umfang, Aktualität, Genauigkeit, Verfügbarkeit oder Darstellungsweise dieser Daten. Drittanbieter können Kennzahlen, Schnittstellen, Bezeichnungen, Berechnungsmethoden oder Datenzugänge ändern, einschränken oder einstellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, technisch und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen zu prüfen und die Datenanbindung wiederherzustellen oder durch eine funktional vergleichbare Lösung zu ersetzen.
Eine vorübergehende Abweichung, Verzögerung oder Nichtverfügbarkeit von Drittanbieterdaten stellt keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers dar, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
3.7 Ranking-Scans und Sichtbarkeitsdaten
Ranking-Scans zeigen die lokale Auffindbarkeit eines Google-Unternehmensprofils zu bestimmten Suchbegriffen, Zeitpunkten und geografischen Messpunkten.
Die Ergebnisse können insbesondere durch den Standort des Suchenden, den gewählten Suchbegriff, Wettbewerb, Personalisierung, Geräteart, Tageszeit, Änderungen des Google-Algorithmus und weitere externe Faktoren beeinflusst werden.
Die dargestellten Ranking- und Sichtbarkeitsdaten dienen der Analyse und strategischen Einordnung. Sie stellen keine Zusicherung einer bestimmten Platzierung für jede tatsächliche Suchanfrage dar.
3.8 Rechner, Branchenwerte und Potenzialanalysen
Die innerhalb der Software oder auf der Website bereitgestellten Rechner und Potenzialanalysen dienen ausschließlich der unverbindlichen wirtschaftlichen Orientierung.
Berechnungen können auf:
- Angaben des Kunden,
- ausgewählten Branchenwerten,
- statistischen Annahmen,
- geschätzten Abschlussquoten,
- Kundenwerten,
- Deckungsbeitragsmargen sowie
- prognostizierten Interaktionen
beruhen.
Branchenwerte sind lediglich Beispiel- oder Orientierungswerte und ersetzen nicht die tatsächlichen Unternehmensdaten des Kunden.
Berechnete Umsätze, Deckungsbeiträge, Kundenwerte, Return-Multiples oder Renditen sind Prognosen und keine Garantie für tatsächlich eintretende Ergebnisse. Die Qualität der Berechnung hängt wesentlich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten ab.
Der Kunde bleibt für geschäftliche, steuerliche, finanzielle und unternehmerische Entscheidungen auf Grundlage dieser Berechnungen selbst verantwortlich.
3.9 Technische Verfügbarkeit und Wartung
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst störungsfreie und sichere Verfügbarkeit der Software. Eine durchgehende und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zu 100 Prozent wird jedoch nicht geschuldet, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Nutzung kann insbesondere durch folgende Umstände vorübergehend eingeschränkt sein:
- Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- technische Störungen,
- Ausfälle von Server-, Hosting- oder Internetdienstleistern,
- Störungen von Google oder anderen Drittanbietern sowie
- Ereignisse höherer Gewalt.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird. Bei sicherheitsrelevanten oder dringenden technischen Maßnahmen kann eine vorherige Ankündigung entfallen.
Der Auftragnehmer trifft im Rahmen seiner Verantwortlichkeit angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Software gegen unberechtigte Zugriffe und vermeidbare technische Störungen. Eine vollständige Sicherheit gegen sämtliche denkbaren Angriffe oder Ausfälle kann nicht garantiert werden.
3.10 Weiterentwicklung der Software
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Benutzeroberflächen, Arbeitsabläufe, Funktionen oder technische Systeme zu verändern, wenn dies insbesondere der Verbesserung, Sicherheit, technischen Weiterentwicklung oder Einhaltung rechtlicher Vorgaben dient.
Wesentliche Funktionen eines kostenpflichtigen Pakets dürfen während der laufenden Vertragsperiode nicht ersatzlos entfernt werden, wenn dadurch der vereinbarte Hauptzweck des Pakets erheblich beeinträchtigt würde.
Ist eine Funktion aufgrund einer Änderung oder Einstellung durch Google oder einen anderen erforderlichen Drittanbieter nicht mehr verfügbar, darf der Auftragnehmer diese durch eine funktional vergleichbare Lösung ersetzen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist.
Über wesentliche Änderungen, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erheblich betreffen, wird der Kunde rechtzeitig informiert, soweit eine vorherige Information möglich ist.
3.11 Support und Kommunikationswege
Der Support erfolgt abhängig vom gebuchten Paket insbesondere über:
- den Support-Chat innerhalb der Software,
- E-Mail,
- WhatsApp sowie
- Telefon.
Der Auftragnehmer bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Anfragen. Es bestehen jedoch keine festen Support- oder Reaktionszeiten und kein Anspruch auf eine durchgehende Erreichbarkeit an sieben Tagen pro Woche oder rund um die Uhr, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Als priorisiert bezeichneter Support bedeutet, dass entsprechende Anfragen im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten bevorzugt bearbeitet werden. Hiermit ist keine garantierte Reaktionszeit verbunden.
Der Support umfasst keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz- oder sonstige berufliche Fachberatung.
3.12 Sperrung des Software-Zugangs
Der Auftragnehmer darf den Zugang zur Software vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn:
- fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet wurden,
- der Kunde die Software missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt,
- eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Software besteht,
- Zugangsdaten unberechtigt weitergegeben wurden oder
- der Kunde erheblich gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.
Der Kunde wird vor einer Sperrung grundsätzlich informiert und erhält eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Sperrung zur Abwehr einer konkreten Gefahr, zur Verhinderung eines Missbrauchs oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Grund hierfür entfallen ist.
3.13 Vertragsende, fortbestehende Optimierungen und Datenzugang
Mit Beendigung des Vertrages endet der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen der SocialEdge-Software, sofern der Kunde nicht in einen verfügbaren kostenlosen Tarif wechselt oder eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Bereits am Google-Unternehmensprofil oder auf anderen Plattformen vorgenommene Optimierungen bleiben grundsätzlich bestehen. Dies betrifft insbesondere Unternehmensdaten, Kategorien, Attribute, Leistungen, Produkte, Öffnungszeiten, Beiträge, Bewertungsantworten, Bilder, Videos, Beschreibungen und Einträge in Unternehmensverzeichnissen.
Der Kunde ist nach Vertragsende nicht verpflichtet, vom Auftragnehmer erstellte und vollständig bezahlte Inhalte oder Optimierungen zu entfernen. Die dauerhaften Nutzungsrechte richten sich nach Ziffer 2.11 dieser AGB.
Die Beendigung des Vertrages verpflichtet den Auftragnehmer nicht dazu, bereits vorgenommene Änderungen rückgängig zu machen oder veröffentlichte Inhalte zu entfernen.
Der Auftragnehmer übernimmt nach Vertragsende keine Verpflichtung zur weiteren Pflege, Aktualisierung, Überwachung oder technischen Betreuung der bestehenden Optimierungen und Inhalte, sofern keine neue Vereinbarung getroffen wird.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss darauf, ob Google, andere Plattformbetreiber, der Kunde oder ein anderer berechtigter Verwalter nach Vertragsende Änderungen an den bestehenden Inhalten oder Optimierungen vornimmt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte und innerhalb der Software exportierbare Auswertungen, Berichte oder Unterlagen rechtzeitig vor dem Ende seines Zugangs zu sichern.
Personenbezogene Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht, gesperrt oder anonymisiert, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
3.14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Kunden verarbeitet, gilt die unter socialedge.ai/avv abrufbare Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese wird mit Vertragsschluss als Anlage Bestandteil dieses Vertrags; der Kunde stimmt ihr mit Annahme dieser AGB zu. Textform und elektronische Zustimmung genügen. Eine individuell ausgefüllte, unterzeichnete Fassung stellt der Auftragnehmer auf Anfrage unter verwaltung@socialedge.ai bereit.
(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Bereitstellung der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten sowie für die Erfüllung eigener Informations- und Dokumentationspflichten verantwortlich.
(4) Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und aus der vorgenannten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Teil 4 – Vergütung, Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Preise und jährliche Abrechnung
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die kostenpflichtigen Pakete werden grundsätzlich für eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten gebucht und jährlich im Voraus abgerechnet.
Soweit auf der Website oder in Werbematerialien ein Preis pro Monat angegeben wird, handelt es sich um den rechnerischen Monatswert des jährlich im Voraus zu zahlenden Gesamtpreises. Maßgeblich ist der dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilte jährliche Gesamtpreis.
Der konkrete Preis ergibt sich aus dem gebuchten Paket, der Auftragsbestätigung, der Rechnung, dem Stripe-Bezahlvorgang oder einer anderweitig dokumentierten individuellen Vereinbarung.
Die Bezeichnungen Paket 1, Paket 2 und Paket 3 können unabhängig von ergänzenden werblichen Paketnamen verwendet werden. Entscheidend ist der jeweils bestätigte Leistungsumfang.
4.2 Fälligkeit und Zahlungsarten
Die Vergütung für die erste Vertragsperiode ist zu Vertragsbeginn vollständig im Voraus fällig.
Alternativ kann eine monatliche Zahlweise in zwölf gleichen Monatsraten vereinbart werden. Die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und die Verpflichtung zur Zahlung der vollständigen Jahresvergütung bleiben hiervon unberührt.
Wird eine Monatsrate nicht rechtzeitig bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung in Textform und eine Zahlungsfrist von mindestens sieben Kalendertagen.
Befindet sich der Kunde trotz Mahnung mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten in Verzug und wurde eine weitere Zahlungsfrist von mindestens 14 Kalendertagen erfolglos gesetzt, kann der Auftragnehmer die noch ausstehenden Raten der laufenden Vertragsperiode durch gesonderte Mitteilung sofort fällig stellen. Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Vorteile werden angerechnet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Die Zahlung kann insbesondere erfolgen:
- über einen vom Auftragnehmer bereitgestellten Stripe-Bezahllink,
- durch eine innerhalb der Software angebotene Stripe-Zahlung oder
- durch Banküberweisung auf Grundlage einer Rechnung.
Bei einer Zahlung über Stripe gelten ergänzend die technischen Zahlungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters. Der Auftragnehmer bleibt jedoch Vertragspartner des Kunden für die gebuchten Leistungen.
Bei einer Banküberweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen. Fehlt eine gesonderte Zahlungsfrist, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung fällig.
Der Beginn der operativen Betreuung, die Freischaltung kostenpflichtiger Funktionen und der Beginn einer vereinbarten Garantie können bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden.
4.3 Einheitlicher Leistungs- und Vertragsstart
Die zwölfmonatige Vertragslaufzeit, die operative Betreuung und der Garantiezeitraum beginnen an einem einheitlich dokumentierten Leistungsstart.
Voraussetzung für den Leistungsstart ist, dass sämtliche für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen vollständig vorliegen. Hierzu gehören insbesondere:
- die vollständige Zahlung der vereinbarten Jahresvergütung oder, bei vereinbarter monatlicher Zahlweise, die Zahlung der ersten fälligen Monatsrate,
- die erforderlichen Zugriffsrechte auf das Google-Unternehmensprofil,
- das vollständig ausgefüllte Funnel-Fundament,
- die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben,
- die dokumentierte Vergleichsbasis für die Wachstumsgarantie sowie
- das dokumentierte prozentuale Wachstumsziel.
Liegen sämtliche Voraussetzungen am ersten Tag eines Kalendermonats vor, beginnt der Leistungsstart an diesem Tag. Liegen sie zu einem späteren Zeitpunkt vor, beginnt der einheitliche Leistungsstart am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Der Auftragnehmer kann bereits vor dem einheitlichen Leistungsstart mit vorbereitenden Arbeiten, der Einrichtung der Software oder einzelnen Optimierungen beginnen. Dadurch wird die vereinbarte zwölfmonatige Vertrags- und Garantielaufzeit nicht verkürzt.
Der einheitliche Leistungsstart wird in der SocialEdge-Software, in der Auftragsbestätigung, per E-Mail oder auf andere Weise in Textform dokumentiert.
Verzögert sich der Leistungsstart aufgrund einer fehlenden Mitwirkung des Kunden, gelten ergänzend die Ziffern 1.6, 4.11 und 4.13 dieser AGB.
4.4 Mindestvertragslaufzeit und automatische Verlängerung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird.
Die Vergütung für die jeweilige Verlängerungsperiode ist erneut vollständig im Voraus fällig.
4.5 Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung kann insbesondere erfolgen:
- über eine innerhalb der Software bereitgestellte Kündigungsfunktion,
- über eine von Stripe bereitgestellte Verwaltungs- oder Kündigungsfunktion,
- per E-Mail,
- über den Support-Chat,
- per WhatsApp oder
- durch eine sonstige Nachricht in Textform.
Aus der Kündigung müssen das kündigende Unternehmen und der Wunsch zur Beendigung des Vertrags eindeutig hervorgehen.
Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Auftragnehmer oder die erfolgreiche Durchführung der Kündigung über die angebotene Software- oder Zahlungsfunktion.
Der Auftragnehmer bestätigt die Kündigung in Textform. Der Kunde soll sich an den Auftragnehmer wenden, wenn er nicht innerhalb angemessener Zeit eine Kündigungsbestätigung erhält.
Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Vertragsperiode beendet den Vertrag erst zum Ende dieser Vertragsperiode. Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht anteilig erstattet.
4.6 Paket-Upgrade
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit ein Upgrade in ein höheres Paket vornehmen, soweit das gewünschte Paket verfügbar ist.
Bei einem Upgrade wird grundsätzlich nur die anteilige Preisdifferenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Paket für die verbleibende Vertragslaufzeit berechnet. Die bereits laufende Vertragsperiode beginnt dadurch nicht erneut und das bisherige Vertragsende bleibt unverändert.
Das höhere Paket und der erweiterte Leistungsumfang gelten ab dem im Upgrade-Vorgang oder in der Bestätigung angegebenen Zeitpunkt.
Für die nächste Verlängerungsperiode gilt der zu diesem Zeitpunkt bestätigte Jahrespreis des höheren Pakets.
Vor Abschluss des Upgrades werden dem Kunden die zusätzliche Vergütung und der Zeitpunkt der Umstellung angezeigt oder auf andere Weise mitgeteilt. Mit der verbindlichen Bestätigung des Upgrades stimmt der Kunde der zusätzlichen Vergütung zu.
4.7 Paket-Downgrade
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit ein Downgrade in ein niedrigeres Paket vornehmen, soweit die entsprechende Funktion angeboten wird.
Vor der verbindlichen Bestätigung werden dem Kunden der Zeitpunkt des Downgrades, der zukünftige Leistungsumfang und eine gegebenenfalls entstehende Gutschrift angezeigt oder auf andere Weise mitgeteilt.
Ein Downgrade kann abhängig von der im Buchungsvorgang dargestellten Auswahl:
- erst mit Beginn der nächsten Vertragsperiode oder
- bereits während der laufenden Vertragsperiode
wirksam werden.
Wird das Downgrade bereits während der laufenden Vertragsperiode wirksam, erfolgt keine Auszahlung der bereits gezahlten Preisdifferenz. Stattdessen kann dem Kunden eine entsprechende Gutschrift für die nächste jährliche Abrechnung erteilt werden.
Eine aufgrund eines vorzeitigen Downgrades gewährte Gutschrift ist eine vertragsgebundene Verlängerungsgutschrift. Sie wird ausschließlich mit der Vergütung der unmittelbar folgenden Vertragsperiode verrechnet.
Die Verlängerungsgutschrift ist nicht übertragbar, nicht in Geld auszahlbar und kann nicht mit anderen Forderungen verrechnet werden.
Beendet der Kunde den Vertrag durch ordentliche Kündigung, bevor die Verlängerungsgutschrift verrechnet werden konnte, verfällt die nicht genutzte Gutschrift mit Vertragsende.
Der Verfall gilt nicht, wenn der Kunde den Vertrag aus einem wichtigen Grund kündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. In diesem Fall wird eine noch nicht verwendete Gutschrift bei der abschließenden Vertragsabrechnung angemessen berücksichtigt.
Vor der verbindlichen Bestätigung des Downgrades wird der Kunde ausdrücklich auf die Bedingungen, die fehlende Auszahlbarkeit und den möglichen Verfall der Verlängerungsgutschrift hingewiesen.
4.8 Änderungen von Preisen
Der für eine laufende Vertragsperiode vereinbarte Preis bleibt während dieser Vertragsperiode unverändert, sofern der Kunde kein Upgrade, keine Zusatzleistung und keine sonstige vergütungspflichtige Vertragsänderung bestätigt.
Preisänderungen für eine folgende Vertragsperiode bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung verlängert sich der Vertrag zu den zuvor vereinbarten Konditionen.
Zeitlich begrenzte Rabatte, Gutschriften und Boni begründen keinen Anspruch auf eine Fortführung in späteren Vertragsperioden.
4.9 Zusatzleistungen und Drittanbieterkosten
Zusatzleistungen oder gesonderte Drittanbieterkosten werden nur berechnet, wenn der Kunde vor ihrer Beauftragung über die zusätzlichen Kosten informiert wurde und ihnen zugestimmt hat.
Ohne eine entsprechende Vereinbarung entstehen dem Kunden neben der vereinbarten Paketvergütung keine zusätzlichen Leistungsgebühren des Auftragnehmers.
Kosten für Leistungen, Verträge oder Werbebudgets, die der Kunde unmittelbar bei einem Drittanbieter beauftragt, sind nicht Bestandteil der Paketvergütung und vom Kunden selbst zu tragen.
4.10 Zeitlich begrenzte Boni und Sonderangebote
Der Auftragnehmer kann zeitlich begrenzte Boni, Zusatzleistungen, Rabatte, Challenges oder Sonderangebote anbieten.
Ein Anspruch auf einen Bonus oder eine Sonderleistung besteht nur, wenn:
- der Kunde die hierfür genannten Voraussetzungen erfüllt,
- die Buchung innerhalb des angegebenen Aktionszeitraums erfolgt und
- der Bonus oder die Sonderleistung im Buchungsvorgang, in der Auftragsbestätigung oder auf andere Weise dokumentiert wurde.
Art, Umfang und Verfügbarkeit der Boni können je nach Paket und Aktionszeitraum variieren. Frühere, spätere oder für andere Kunden angebotene Boni begründen keinen Anspruch des Kunden auf dieselben Leistungen.
Zeitlich begrenzte Boni werden nicht automatisch Bestandteil einer späteren Vertragsverlängerung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.11 Nichtnutzung und Verzögerungen durch den Kunden
Die vereinbarte Vergütung bleibt grundsätzlich auch dann geschuldet, wenn der Kunde die Software, den Support oder einzelne Leistungen nicht oder nur teilweise nutzt.
Dies gilt auch, wenn die Leistungserbringung aufgrund fehlender Informationen, Zugänge, Freigaben oder sonstiger erforderlicher Mitwirkung des Kunden verzögert wird.
Der Auftragnehmer muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitig tatsächlich erzielte Vorteile anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Die besonderen Regelungen zur Wachstumsgarantie und zu einer kostenlosen Garantieverlängerung bleiben hiervon unberührt.
4.12 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
Elektronisch versandte Zahlungserinnerungen und Mahnungen sind kostenfrei. Für eine nach Eintritt des Verzugs postalisch versandte Mahnung kann der Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen Material- und Portokosten bis zu einem Höchstbetrag von 2,50 Euro verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro sowie weitere gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt. Postalische Mahnkosten werden auf die Verzugspauschale angerechnet, soweit mit beiden Positionen derselbe Schaden ausgeglichen würde.
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, können Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangt werden.
Die Geltendmachung eines weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine erhobene Verzugspauschale wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen angerechnet.
Der Auftragnehmer darf nach erfolgloser Mahnung und angemessener Zahlungsfrist die kostenpflichtigen Leistungen und den Software-Zugang vorübergehend aussetzen, bis die offenen Forderungen vollständig beglichen sind.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer berechtigten Aussetzung bestehen.
4.13 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
- trotz Mahnung und angemessener Nachfrist wesentliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
- erforderliche Google-Zugänge dauerhaft entzieht und dadurch die Vertragserfüllung unmöglich macht,
- die Software rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt,
- den Auftragnehmer zur Erstellung oder Veröffentlichung rechtswidriger, irreführender oder manipulierter Inhalte auffordert oder
- eine sonstige wesentliche Vertragspflicht trotz Abmahnung fortgesetzt verletzt.
Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung besteht, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder eine Abmahnung auszusprechen. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Kündigung aufgrund besonderer Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
Kündigt der Auftragnehmer aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Vorteile anrechnen lassen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
4.14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
4.15 Kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht
Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher wird daher nicht eingeräumt. Freiwillige Rücktritts-, Test- oder Erstattungsrechte bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder im jeweiligen Angebot ausdrücklich zugesagt wurden.
Teil 5 – 12-Monats-Wachstumsgarantie
5.1 Gegenstand der Wachstumsgarantie
Die 12-Monats-Wachstumsgarantie gilt für die kostenpflichtigen Pakete 1, 2 und 3, sofern mit dem Kunden keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Der Auftragnehmer und der Kunde vereinbaren vor Beginn des Garantiezeitraums eine konkrete prozentuale Steigerung der qualifizierten Google-Interaktionen.
Wird der vereinbarte Zielwert innerhalb des zwölfmonatigen Garantiezeitraums nicht erreicht und sind die nachfolgenden Garantiebedingungen erfüllt, setzt der Auftragnehmer die Leistungen des zuletzt gebuchten Pakets ohne weitere Paketgebühren fort, bis der Zielwert erreicht ist, höchstens jedoch für weitere zwölf Monate.
Die Wachstumsgarantie gilt nicht für kostenlose Software-Zugänge, kostenlose Testphasen, Challenges oder Sonderkampagnen, sofern sie für das jeweilige Angebot nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
5.2 Qualifizierte Google-Interaktionen
Als qualifizierte Google-Interaktionen im Sinne dieser Garantie gelten ausschließlich die von Google für das betreffende Google-Unternehmensprofil ausgewiesenen:
- Anrufklicks beziehungsweise Anrufe,
- Website-Klicks sowie
- Routenanfragen beziehungsweise Routenberechnungen.
Die Summe dieser drei Kennzahlen bildet den für die Garantie maßgeblichen Interaktionswert.
Profilaufrufe, Suchanfragen, Impressionen, Nachrichten, Buchungen oder sonstige Kennzahlen werden nur berücksichtigt, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart und in der Software oder auf andere Weise dokumentiert wurde.
5.3 Offizielle Datengrundlage
Für die Messung werden grundsätzlich die offiziellen Leistungsdaten des jeweiligen Google-Unternehmensprofils verwendet.
Die Daten können über die Google-Schnittstelle in die SocialEdge-Software übertragen oder unmittelbar aus dem Google-Unternehmensprofil ausgelesen und dokumentiert werden.
Eigene Schätzungen des Kunden, Telefonaufzeichnungen, Tracking-Rufnummern, manuell erfasste Verkaufszahlen oder nicht mit den offiziellen Google-Daten übereinstimmende Drittanbieterdaten sind für die Garantie nicht maßgeblich, sofern ihre Verwendung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.4 Vergleichszeitraum und Ausgangswert
Als reguläre Vergleichsbasis dient der identische Vorjahreszeitraum vor Beginn des Garantiezeitraums.
Der Ausgangswert berechnet sich wie folgt:
Ausgangswert = Anrufklicks + Website-Klicks + Routenanfragen im identischen Vorjahreszeitraum
Ausgangswert und Einfluss bezahlter Werbung
Als Ausgangswert gilt grundsätzlich die Summe der vereinbarten qualifizierten Google-Interaktionen im identischen Vorjahreszeitraum. Dies gilt nur, soweit die Vergleichswerte nicht wesentlich durch bezahlte Werbung oder andere außergewöhnliche Maßnahmen beeinflusst wurden.
Wurde im Vergleichszeitraum bezahlte Werbung eingesetzt, werden eindeutig zurechenbare, werbebedingte Interaktionen bei der Ermittlung des Ausgangswerts herausgerechnet. Ist eine zuverlässige Trennung nicht möglich, wird vor Beginn der Zusammenarbeit eine andere geeignete und möglichst vergleichbare Ausgangsbasis schriftlich vereinbart. Hierfür können insbesondere werbefreie Vergleichsmonate, eine Hochrechnung vergleichbarer Zeiträume oder eine vorgelagerte Baseline-Phase verwendet werden. Saisonale Schwankungen sind angemessen zu berücksichtigen.
Werden während des Garantiezeitraums bezahlte Werbemaßnahmen neu begonnen, beendet oder wesentlich verändert, müssen Ausgangswert, Zielwert oder Vergleichsmethode entsprechend angepasst und schriftlich festgehalten werden. Ist aufgrund fehlender Daten oder nicht abgestimmter Maßnahmen keine zuverlässige Vergleichbarkeit mehr möglich, ist die Garantie für den betroffenen Zeitraum ausgesetzt.
Sind für den identischen Vorjahreszeitraum keine vollständigen oder verlässlich vergleichbaren Daten vorhanden, vereinbaren die Parteien vor Beginn des Garantiezeitraums eine individuelle Vergleichsbasis.
Die individuelle Vergleichsbasis kann insbesondere gebildet werden aus:
- den verfügbaren historischen Google-Daten,
- einem dokumentierten Durchschnitt vorhandener Monate,
- einem vor Beginn der Betreuung festgelegten Referenzzeitraum oder
- einer anderen sachlich geeigneten und nachvollziehbaren Berechnungsmethode.
Die gewählte Vergleichsbasis wird in der SocialEdge-Software, per E-Mail, im Support-Chat oder auf andere Weise in Textform dokumentiert.
5.5 Vereinbarte prozentuale Steigerung
Die Höhe der garantierten prozentualen Steigerung wird individuell anhand der Ausgangssituation, des Standorts, der Branche, des Wettbewerbs, des bisherigen Profils und des gebuchten Pakets vereinbart.
Die Vereinbarung kann im persönlichen Gespräch getroffen werden. Sie muss vor Beginn des Garantiezeitraums anschließend in der SocialEdge-Software, per E-Mail, im Support-Chat oder auf andere Weise nachvollziehbar dokumentiert werden.
Der Zielwert berechnet sich wie folgt:
Zielwert = Ausgangswert × (1 + vereinbarte prozentuale Steigerung ÷ 100)
Beispiel: Beträgt der Ausgangswert 1.000 qualifizierte Google-Interaktionen und wird eine Steigerung von 20 Prozent vereinbart, beträgt der garantierte Zielwert 1.200 qualifizierte Google-Interaktionen.
5.6 Beginn des Garantiezeitraums
Der Garantiezeitraum beginnt gemeinsam mit der Vertragslaufzeit und der operativen Betreuung am einheitlichen Leistungsstart gemäß Ziffer 4.3 dieser AGB.
Der Garantiezeitraum umfasst zwölf aufeinanderfolgende vollständige Kalendermonate. Der erste Garantiemonat beginnt am dokumentierten Leistungsstart, der jeweils auf den ersten Tag eines Kalendermonats fällt.
Eine vom einheitlichen Leistungsstart abweichende Berechnung des Garantiezeitraums ist nur wirksam, wenn sie mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart und in Textform dokumentiert wurde.
5.7 Berechnung des tatsächlichen Ergebnisses
Nach Ablauf der zwölf vollständigen Garantiemonate wird der tatsächliche Interaktionswert berechnet.
Die Berechnung lautet:
Ist-Wert = Anrufklicks + Website-Klicks + Routenanfragen während der zwölf Garantiemonate
Die Garantie ist erfüllt, wenn der Ist-Wert mindestens dem vereinbarten Zielwert entspricht.
Für die Garantie ist nicht erforderlich, dass jede einzelne Kennzahl steigt. Entscheidend ist grundsätzlich die vereinbarte Gesamtsumme der qualifizierten Google-Interaktionen.
Eine Garantie für eine bestimmte Anzahl einzelner Anrufe, Website-Klicks oder Routenanfragen besteht nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
5.8 Kostenlose Garantieverlängerung
Liegt der Ist-Wert nach Ablauf des Garantiezeitraums unter dem vereinbarten Zielwert und sind die Garantiebedingungen erfüllt, beginnt eine kostenlose Garantieverlängerung.
Während der Garantieverlängerung:
- entfallen die Paketgebühren für das zuletzt kostenpflichtig gebuchte Paket,
- setzt der Auftragnehmer die darin enthaltenen laufenden Kernleistungen fort und
- wird die Entwicklung der qualifizierten Google-Interaktionen weiter überprüft.
Zeitlich begrenzte Boni, einmalige Leistungen, Vor-Ort-Termine, Sonderaktionen und sonstige ausdrücklich nur für den ursprünglichen Vertragszeitraum gewährte Zusatzleistungen sind während der kostenlosen Verlängerung nicht erneut geschuldet.
Gesondert beauftragte Zusatzleistungen und Drittanbieterkosten bleiben kostenpflichtig. Sie werden nur berechnet, wenn der Kunde ihnen zuvor zugestimmt hat.
Die kostenlose Garantieverlängerung endet:
- sobald der vereinbarte Zielwert erreicht wurde oder
- spätestens nach zwölf weiteren vollständigen Kalendermonaten.
Eine darüber hinausgehende kostenlose Fortsetzung wird nicht geschuldet.
5.9 Messung während der kostenlosen Verlängerung
Während der kostenlosen Garantieverlängerung wird grundsätzlich nach jedem vollständigen Kalendermonat erneut geprüft, ob der Zielwert erreicht wurde.
Hierfür werden die jeweils letzten zwölf vollständigen Messmonate als aktueller Ist-Zeitraum verwendet und mit der zu Beginn dokumentierten Vergleichsbasis verglichen.
Die Vergleichsbasis und der vereinbarte prozentuale Zielwert bleiben während der Garantieverlängerung grundsätzlich unverändert, sofern keine sachlich notwendige Anpassung entsprechend diesen AGB vereinbart wird.
Der Zielwert gilt als erreicht, sobald die Summe der qualifizierten Google-Interaktionen der letzten zwölf vollständigen Messmonate mindestens dem dokumentierten Zielwert entspricht.
5.10 Verhältnis zur automatischen Vertragsverlängerung
Wird der Garantie-Zielwert innerhalb des ersten zwölfmonatigen Garantiezeitraums erreicht, gelten für die kostenpflichtige Vertragsverlängerung die allgemeinen Regelungen aus Teil 4 dieser AGB.
Wird der Garantie-Zielwert nicht erreicht und entsteht ein Anspruch auf die kostenlose Garantieverlängerung, wird eine ansonsten anstehende kostenpflichtige Vertragsverlängerung für die Dauer der kostenlosen Garantieverlängerung ausgesetzt.
Für die Garantieverlängerung wird keine neue jährliche Paketgebühr fällig.
Der Kunde kann auf die kostenlose Garantieverlängerung verzichten. In diesem Fall endet die Zusammenarbeit zum Ende der bereits bezahlten Vertragsperiode, sofern keine anderweitige Fortsetzung vereinbart wurde.
5.11 Fortsetzung nach Erreichen des Zielwerts
Wird der Zielwert während der kostenlosen Garantieverlängerung erreicht, endet die kostenlose Betreuung mit der dokumentierten Bestätigung der Zielerreichung.
Eine erneute kostenpflichtige Zusammenarbeit beginnt danach nur, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt.
Ohne eine ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine automatische kostenpflichtige Reaktivierung und keine automatische Abbuchung einer neuen Jahresvergütung.
Entscheidet sich der Kunde gegen eine kostenpflichtige Fortsetzung, endet die Betreuung nach Erreichen des Zielwerts. Der Software-Zugang kann anschließend auf einen verfügbaren kostenlosen Zugang umgestellt werden.
Wird der Zielwert auch innerhalb der maximalen zwölfmonatigen kostenlosen Verlängerung nicht erreicht, endet die kostenlose Betreuung nach Ablauf dieses Zeitraums. Eine anschließende kostenpflichtige Fortsetzung bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
5.12 Voraussetzungen für die Garantie
Die Wachstumsgarantie setzt voraus, dass der Kunde während des Garantiezeitraums und einer möglichen kostenlosen Verlängerung seine erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt.
Hierzu gehören insbesondere:
- die vollständige und rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung,
- die dauerhafte Bereitstellung der erforderlichen Google-Zugänge,
- die Bereitstellung vollständiger und richtiger Unternehmensinformationen,
- die rechtzeitige Mitwirkung bei notwendigen Freigaben und Rückfragen,
- die Information über wesentliche Änderungen des Unternehmens,
- der Verzicht auf wesentliche, nicht abgestimmte Änderungen am Google-Unternehmensprofil sowie
- die Einhaltung der Richtlinien von Google und anderer relevanter Plattformen.
Eine geringfügige oder nur vorübergehende Pflichtverletzung führt nicht automatisch zum Verlust der Garantie.
Beeinträchtigt eine Pflichtverletzung des Kunden die Leistungserbringung oder Erfolgsmessung wesentlich, wird der Auftragnehmer den Kunden darauf hinweisen und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe geben.
Für die Dauer einer wesentlichen Beeinträchtigung kann der Garantiezeitraum ausgesetzt und anschließend um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden.
Die Garantie kann nur entfallen, wenn eine vom Kunden zu vertretende wesentliche Pflichtverletzung die Leistungserbringung oder verlässliche Erfolgsmessung dauerhaft unmöglich macht und der Kunde die Pflichtverletzung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
5.13 Wesentliche Veränderungen des Unternehmens
Verändert sich das Unternehmen während des Garantiezeitraums wesentlich, prüfen die Parteien, ob die ursprüngliche Vergleichsbasis und der Zielwert weiterhin sachgerecht und vergleichbar sind.
Als wesentliche Veränderungen gelten insbesondere:
- ein Standortwechsel oder die dauerhafte Schließung eines Standorts,
- eine grundlegende Änderung der Branche oder des Geschäftsmodells,
- eine wesentliche Änderung der angebotenen Leistungen oder Produkte,
- eine erhebliche Einschränkung der Öffnungs- oder Erreichbarkeitszeiten,
- eine längerfristige Betriebsschließung,
- der Verlust erforderlicher Genehmigungen sowie
- eine wesentliche Änderung des Einzugsgebiets.
Soweit eine Veränderung die Vergleichbarkeit erheblich beeinträchtigt, können Vergleichsbasis, Messzeitraum oder Zielwert im gegenseitigen Einvernehmen sachgerecht angepasst werden. Die Anpassung ist nachvollziehbar zu dokumentieren.
Bis zur Klärung einer erforderlichen Anpassung kann die Erfolgsmessung ausgesetzt werden, wenn eine verlässliche Bewertung andernfalls nicht möglich ist.
5.14 Änderungen, Ausfälle oder Entfernung von Google-Kennzahlen
Benennt Google eine für die Garantie verwendete Kennzahl um oder ersetzt sie durch eine funktional vergleichbare Kennzahl, wird die entsprechende Nachfolgekennzahl für die weitere Messung verwendet.
Sind offizielle Google-Daten vorübergehend nicht verfügbar und können sie nicht nachträglich wiederhergestellt werden, wird der Messzeitraum um den betroffenen Zeitraum verlängert, soweit dies für eine verlässliche Messung erforderlich ist.
Entfernt Google eine verwendete Kennzahl dauerhaft und steht keine funktional vergleichbare Nachfolgekennzahl zur Verfügung, wird die Garantie anhand der verbleibenden verfügbaren Kennzahlen fortgeführt.
In diesem Fall werden die dauerhaft entfallene Kennzahl und ihr Anteil aus der ursprünglichen Vergleichsbasis herausgerechnet. Der vereinbarte prozentuale Steigerungswert wird anschließend auf die verbleibenden Kennzahlen angewendet.
Die angepasste Berechnung wird in der Software oder auf andere Weise nachvollziehbar dokumentiert.
5.15 Paketwechsel während des Garantiezeitraums
Ein Paketwechsel verändert den bereits vereinbarten Zielwert nicht automatisch.
Soll der Zielwert aufgrund eines Upgrades oder Downgrades angepasst werden, muss die neue Vergleichs- und Zielvereinbarung ausdrücklich dokumentiert werden.
Bei einem Downgrade kann sich der während einer späteren kostenlosen Garantieverlängerung geschuldete Leistungsumfang entsprechend dem niedrigeren Paket reduzieren.
5.16 Mehrere Standorte
Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wird die Garantie grundsätzlich für jeden betreuten Standort und das dazugehörige Google-Unternehmensprofil einzeln betrachtet.
Eine zusammengefasste Messung über mehrere Standorte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und dokumentiert wurde.
Für jeden Standort können aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen, Wettbewerbsbedingungen und Einzugsgebiete unterschiedliche Vergleichswerte und Zielwerte festgelegt werden.
5.17 Keine Umsatz- oder Kundengarantie
Die Wachstumsgarantie bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Steigerung der qualifizierten Google-Interaktionen.
Sie stellt keine Garantie dar für:
- eine bestimmte Anzahl neuer Kunden,
- einen bestimmten Umsatz oder Gewinn,
- einen bestimmten Return on Investment,
- eine bestimmte Abschlussquote,
- einen bestimmten Kundenwert,
- einen vollständig gefüllten Terminkalender oder
- eine bestimmte Platzierung bei Google.
Ob aus einer Google-Interaktion ein Kunde, Auftrag, Termin, Umsatz oder Gewinn entsteht, hängt insbesondere von der Erreichbarkeit, dem Angebot, den Preisen, der internen Bearbeitung, der Verkaufsleistung, der Verfügbarkeit und weiteren betrieblichen Faktoren des Kunden ab.
5.18 Garantieleistung statt Geld-zurück-Erstattung
Die Leistung aus der Wachstumsgarantie besteht ausschließlich in der beschriebenen kostenlosen Fortsetzung der Paketleistungen für höchstens weitere zwölf Monate.
Die Garantie begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung oder anteilige Erstattung bereits gezahlter Paketgebühren.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben von der freiwilligen Wachstumsgarantie unberührt.
5.19 Dokumentation und Prüfung des Garantieergebnisses
Ausgangswert, Zielwert, Garantiezeitraum und tatsächlicher Ist-Wert werden in der SocialEdge-Software oder auf andere geeignete Weise dokumentiert.
Der Kunde erhält die Möglichkeit, die zugrunde gelegten Werte einzusehen und auf erkennbare Fehler hinzuweisen.
Bei nachvollziehbaren Einwänden prüfen die Parteien die Berechnung anhand der verfügbaren offiziellen Google-Daten. Offensichtliche Übertragungs- oder Berechnungsfehler werden korrigiert.
Teil 6 – Gebietsschutz und direkte Wettbewerber
6.1 Grundsatz des Gebietsschutzes
Während der Laufzeit eines kostenpflichtigen Pakets betreut der Auftragnehmer im vereinbarten Schutzgebiet grundsätzlich keine Unternehmen, die in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Kunden stehen.
Der Gebietsschutz gilt ebenfalls während einer kostenlosen Weiterbetreuung im Rahmen der 12-Monats-Wachstumsgarantie.
Der Gebietsschutz bezieht sich ausschließlich auf direkte Wettbewerber. Der Auftragnehmer darf Unternehmen derselben Branche betreuen, wenn sich deren relevante Einzugsgebiete nicht wesentlich überschneiden und nach objektiver Betrachtung kein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis besteht.
6.2 Direkte Wettbewerber
Ob ein Unternehmen als direkter Wettbewerber gilt, wird anhand einer Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Wettbewerbssituation beurteilt.
Dabei werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- die angebotenen Leistungen und Produkte,
- die angesprochene Zielgruppe,
- das tatsächliche und branchenübliche Kundeneinzugsgebiet,
- die räumliche Entfernung zwischen den Standorten,
- die Bevölkerungs- und Unternehmensdichte am jeweiligen Standort,
- die Wettbewerbssituation bei lokalen Google-Suchen,
- die Ergebnisse eines lokalen Ranking- und Wettbewerbsscans sowie
- die Frage, ob beide Unternehmen bei denselben lokalen Suchanfragen regelmäßig miteinander konkurrieren.
Eine bloße Übereinstimmung der Branche oder Postleitzahl reicht für sich allein nicht aus, um ein direktes Wettbewerbsverhältnis anzunehmen.
6.3 Festlegung des Schutzgebiets
Das Schutzgebiet wird zu Beginn der Zusammenarbeit anhand des jeweiligen Standorts, der Branche, des lokalen Wettbewerbs und eines Ranking- oder Wettbewerbsscans bestimmt.
Die Größe des Schutzgebiets kann abhängig von der Branche und der örtlichen Marktsituation unterschiedlich ausfallen. In ländlichen Gebieten kann das relevante Einzugsgebiet größer sein als in dicht besiedelten Städten.
Das Schutzgebiet muss deshalb nicht mit einer Postleitzahl, einem Stadtteil, einer Gemeindegrenze oder einem festen Radius übereinstimmen. Maßgeblich ist das tatsächliche lokale Wettbewerbsgebiet des Kunden.
Das festgelegte Schutzgebiet oder die dafür verwendete Vergleichsfläche wird in der Software, im Ranking-Scan oder in Textform dokumentiert.
6.4 Unternehmen innerhalb derselben Postleitzahl
Der Auftragnehmer darf mehrere Unternehmen derselben Branche innerhalb einer Postleitzahl betreuen, sofern deren Standorte und relevante Einzugsgebiete ausreichend voneinander getrennt sind und sie nach der Prüfung nicht als direkte Wettbewerber einzustufen sind.
Umgekehrt können Unternehmen mit unterschiedlichen Postleitzahlen als direkte Wettbewerber gelten, wenn sich ihre Einzugsgebiete und lokalen Suchmärkte wesentlich überschneiden.
6.5 Mehrere Standorte
Bei Unternehmen mit mehreren Standorten wird jeder Standort einzeln geprüft und einem eigenen Schutzgebiet zugeordnet.
Der Auftragnehmer betreut innerhalb des jeweiligen Schutzgebiets eines vereinbarten Standorts keine direkten Wettbewerber mit einer wesentlich vergleichbaren Leistung.
Neue oder nachträglich hinzukommende Standorte des Kunden sind nicht automatisch vom bestehenden Gebietsschutz umfasst. Für jeden weiteren Standort ist eine gesonderte Prüfung und ausdrückliche Bestätigung durch den Auftragnehmer erforderlich.
Eine Erweiterung des Gebietsschutzes ist ausgeschlossen, wenn das zusätzliche Gebiet bereits einem anderen Kunden des Auftragnehmers zugesichert wurde.
6.6 Veränderungen beim Kunden
Der Kunde hat den Auftragnehmer über wesentliche Änderungen seines Standorts, seines Leistungsangebots oder seines Einzugsgebiets zu informieren, wenn diese den bestehenden Gebietsschutz beeinflussen können.
Eine Verlegung des Standorts, die Eröffnung weiterer Standorte oder eine wesentliche Erweiterung des Leistungsangebots führt nicht automatisch zu einer Erweiterung oder Verlagerung des bisherigen Schutzgebiets.
In diesen Fällen wird die Wettbewerbssituation erneut geprüft und das Schutzgebiet bei Bedarf in Textform neu vereinbart.
6.7 Nachträgliche Veränderungen des Wettbewerbs
Der Auftragnehmer prüft die Wettbewerbssituation bei Beginn der Zusammenarbeit und erneut, sobald ihm wesentliche Veränderungen bekannt werden.
Werden zwei bereits bestehende Kunden aufgrund einer späteren Standortverlagerung, Angebotserweiterung oder sonstigen Marktveränderung nachträglich zu direkten Wettbewerbern, werden Auftragnehmer und betroffene Kunden gemeinsam nach einer angemessenen Lösung suchen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nicht wissentlich ein neues direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen seinen Kunden zu schaffen.
6.8 Grenzen des Gebietsschutzes
Der Gebietsschutz bedeutet ausschließlich, dass der Auftragnehmer im geschützten Gebiet nicht wissentlich einen direkten Wettbewerber mit wesentlich vergleichbaren Leistungen zur Optimierung und Betreuung des Google-Unternehmensprofils betreut.
Der Auftragnehmer kann nicht verhindern, dass andere Unternehmen, Agenturen oder Dienstleister im Schutzgebiet tätig werden. Der Gebietsschutz stellt daher keine allgemeine Markt-, Branchen- oder Umsatzexklusivität dar.
Der Gebietsschutz beinhaltet insbesondere keine Garantie für:
- eine bestimmte Google-Platzierung,
- die Abwesenheit anderer Wettbewerber,
- eine bestimmte Anzahl neuer Kunden,
- einen bestimmten Umsatz oder Gewinn oder
- eine vollständige Kontrolle des lokalen Marktes.
6.9 Dauer des Gebietsschutzes
Der Gebietsschutz beginnt mit dem Start des kostenpflichtigen Pakets und endet mit der Beendigung der kostenpflichtigen Zusammenarbeit oder einer daran anschließenden kostenlosen Weiterbetreuung im Rahmen der Wachstumsgarantie.
Nach Beendigung des Gebietsschutzes darf der Auftragnehmer andere Unternehmen derselben Branche im bisherigen Schutzgebiet betreuen.
Kostenlose Softwarekonten, Testzugänge, öffentliche Inhalte sowie zeitlich begrenzte Challenges oder Kampagnen begründen keinen Gebietsschutz, sofern dieser nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
6.10 Persönliche Zuordnung
Der Gebietsschutz ist an den vereinbarten Kunden, dessen Standort, dessen Branche und das dokumentierte Schutzgebiet gebunden.
Eine Übertragung des Gebietsschutzes auf andere Unternehmen, Rechtsnachfolger, Käufer, Kooperationspartner oder verbundene Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
Teil 7 – Haftung, Recht und Schlussbestimmungen
7.1 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Auftragnehmer haftet außerdem unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Datenänderungen, abweichende Darstellungen, Einschränkungen oder Löschungen, die ausschließlich durch Google oder andere Drittanbieter verursacht wurden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer bleibt jedoch verpflichtet, im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung technisch und wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zur Prüfung und Behebung einer Störung vorzunehmen.
Bei einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nur, soweit eine solche Datensicherung dem Kunden technisch möglich, zumutbar und vertraglich zugeordnet war.
Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung sowie die Regelungen der Wachstumsgarantie bleiben unberührt.
7.2 Mängel und Leistungsstörungen
Der Kunde zeigt erkennbare Mängel oder Störungen der Leistung unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so konkret wie möglich. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist nachzuerfüllen. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.
7.3 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Vertragszwecke.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung werden, die der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder die aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus fort. Der Auftragnehmer darf den Kunden nur nach vorheriger Abstimmung als Referenz nennen.
7.4 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemien, großflächige Ausfälle von Internet-, Strom-, Server-, Hosting- oder Cloud-Infrastruktur sowie hoheitliche Maßnahmen, jeweils soweit sie von der betroffenen Partei nicht zu vertreten sind.
Dauert das Ereignis länger als 60 Tage ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den von dem Ereignis betroffenen Vertrag mit angemessener Frist außerordentlich zu kündigen.
7.5 Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine veränderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen von Drittanbieterdiensten erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen der vereinbarten Hauptleistungen, der Vertragslaufzeit, der Vergütung, der Wachstumsgarantie oder sonstiger wesentlicher Vertragspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Sie können nicht allein durch Schweigen des Kunden wirksam werden.
Zulässige Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde einer zulässigen, nicht wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Der Auftragnehmer wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Widerspruchsfrist, die Bedeutung seines Schweigens und die betroffenen Änderungen hinweisen.
Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Ist dem Auftragnehmer eine Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen aufgrund zwingender rechtlicher, technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen nicht zumutbar, kann er den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.
7.6 Abtretung und Vertragsübernahme
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Zahlungsforderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
Eine vollständige Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Der Kunde darf seine Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern, wenn der übernehmende Dritte die vertragsgemäße Leistungserbringung, den Datenschutz und die bestehenden Garantieverpflichtungen nachweislich übernimmt.
Gesetzliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform auf einen Dritten übertragen. Der Auftragnehmer darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
Die Abtretung unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Geldforderungen des Kunden bleibt zulässig.
7.7 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Individuelle Vereinbarungen (Ziffer 1.3) haben Vorrang.
7.8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
7.9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
7.10 Vertragssprache
Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Werden Übersetzungen bereitgestellt, dienen diese ausschließlich der Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.