Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Jennifer Dumler, Timo Fallert GbR - SocialEdge
Schugshofweg 1
77815 Bühl
- im Folgenden: Auftragnehmer -
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Ein Vertrag kommt durch Zustimmung zu diesen AGB zustande; es besteht kein gesonderter Schriftvertrag. Vertragssprache ist Deutsch. Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Ein Widerrufsrecht wird ausgeschlossen, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich zu.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Inhalte vollständig, richtig und rechtzeitig bereit und ist für deren rechtliche Zulässigkeit (z. B. Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht) verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung der erstellten oder bereitgestellten Inhalte (z. B. im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Pflichtangaben oder rechtliche Zulässigkeit). Für die rechtliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zulässigkeit der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können als Mehraufwand berechnet werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nach bestem Wissen und Gewissen nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird). Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
Teil 2 – Erstellung und Gestaltung von Content
2.1 Erstellung von Texten
Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Beiträge für Google-Unternehmensprofile, Werbetexte, Antworten auf Rezensionen, FAQs). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt diese grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Kunden. Die Freigabe gilt zugleich als Abnahme. Für Antworten auf Rezensionen und FAQs erstellt der Auftragnehmer entsprechende Vorschläge; eine Veröffentlichung erfolgt nur nach Genehmigung durch den Kunden.
Veröffentlicht der Kunde Inhalte selbst oder vor der Abnahme, gilt dies als Abnahme. Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
2.2 Webseiten-Optimierung (LLM-Optimierung)
Sofern eine Optimierung von Webseiten-Inhalten (LLM-Optimierung) beauftragt wird, erstellt der Auftragnehmer ausschließlich Vorschläge für optimierte Texte und stellt dem Kunden den entsprechenden HTML-Code zur Verfügung. Die Einbindung in die Website des Kunden erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte. Der Auftragnehmer schuldet weder die technische Integration noch die Pflege der Website.
Teil 3 – Marketing
3.1 SEO-Marketing
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
3.2 Garantie
Die nachfolgende Garantie gilt ausschließlich für Kunden der Tarife „Growth“ und „Dominator“. Für den Basic-Plan und Leistungen im Rahmen der LLM-Optimierung wird keine Garantie gewährt.
Unser Ziel ist, dass sich das Google-Maps-Ranking des Kunden innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Monaten verbessert oder mindestens gleich bleibt. Für die Bewertung wird der Durchschnitt der ersten vier Messungen mit dem Durchschnitt der letzten vier Messungen nach Ablauf von sechs Monaten verglichen.
Die Garantie gilt nur, wenn:
• alle Zahlungen pünktlich und vollständig erfolgen,
• der Kunde durchgehend mindestens sechs Monate ununterbrochen Kunde im Tarif „Growth“ oder „Dominator“ war,
• Keywords und Suchradien während des Garantiezeitraums unverändert bleiben. Änderungen dieser Vergleichsparameter obliegen ausschließlich dem Auftragnehmer.
Die Garantie entfällt bei Zahlungsverzug oder Änderungen des Google-Algorithmus, die die Platzierung wesentlich beeinflussen.
Eine bestimmte Platzierung oder ein fester Rang wird ausdrücklich nicht zugesichert.
Die einmalige Einrichtungsgebühr ist von der Garantie ausgeschlossen und wird in keinem Fall erstattet.
Teil 4 – Sonstige Bestimmungen
4.1 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt ausschließlich über Stripe. Die Kosten sind jeweils vor Beginn der Leistungserbringung fällig.
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnement:
• Monatlich: monatliche Laufzeit, monatlich kündbar; automatische Verlängerung um jeweils einen Monat, sofern nicht fristgerecht über Stripe gekündigt wird.
• Jährlich: jährliche Laufzeit, Kündigung nur zum Laufzeitende; automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr, sofern nicht fristgerecht über Stripe gekündigt wird (z. B. bei Start am 27.08.2025 erneute Abbuchung bei Verlängerung am 27.08.2026).
Die einmalige Einrichtungsgebühr wird separat per Stripe-Link abgerechnet, ist sofort fällig und nicht erstattungsfähig.
Bei Zahlungsverzug gilt:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
Die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 € wird fällig.
Die Garantie nach Ziffer 3.2 entfällt dauerhaft, sobald ein Zahlungsverzug eingetreten ist, auch wenn dieser nachträglich ausgeglichen wird.
Weitere gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Ein Planwechsel ist jederzeit möglich. Differenzen werden als Guthaben oder Nachzahlung verrechnet; eine Auszahlung erfolgt nicht.
4.2 Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Modell (monatlich oder jährlich). Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf über Stripe gekündigt werden. Beim monatlichen Modell kann monatlich gekündigt werden. Beim jährlichen Modell nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen.
4.3 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software. Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Weitergabe, Unterlizenzierung oder Verkauf sind ausgeschlossen.
4.4 Kostenloser Plan
Im kostenlosen Plan stehen nur eingeschränkte Funktionen und Daten (z. B. aktuelles Ranking) zur Verfügung; Leistungen des Auftragnehmers werden nicht erbracht. Support kann genutzt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, den kostenlosen Plan jederzeit zu ändern oder einzustellen.
4.5 Support
Der Support erfolgt durch reale Personen, ohne 24/7-Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf sofortige Reaktion. Vertraglich zugesicherte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten („Service Level Agreements“/SLA) werden nicht vereinbart.
Teil 5 – Haftung
5.1 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel- und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
5.2 Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für Datenverluste, die auf unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Bei der LLM-Optimierung beschränkt sich die Leistung des Auftragnehmers auf die Bereitstellung von Inhalten (z. B. HTML-Code mit Texten). Für die Einbindung in die Systeme oder Webseiten des Kunden sowie für dadurch entstehende technische Fehler oder Funktionsstörungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht entstehen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, FAQs, Beiträge, Optimierungen) rechtlich zulässig sind. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor der Verwendung eigenverantwortlich auf rechtliche Anforderungen zu prüfen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung solcher Inhalte geltend gemacht werden.
5.3 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse (z. B. Ranking-Verbesserungen, Reichweitensteigerungen, Erfolgskennzahlen) in anonymisierter oder namentlich genannter Form als Referenzen zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Website, in Präsentationen, in Case Studies, in Werbematerialien sowie in sozialen Medien.
Sofern der Kunde einer namentlichen Nennung nicht zustimmt, kann der Auftragnehmer die Ergebnisse in anonymisierter Form veröffentlichen.
Ein Entgeltanspruch des Kunden entsteht daraus nicht.
5.4 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt und über das Vertragsende hinaus.
Teil 6 – Schlussbestimmungen
6.1 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Bühl). Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) mit einer angemessenen Frist zu ändern.
Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Zustimmung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer kann in diesem Fall den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens außerordentlich kündigen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.